
Fast täglich müssen wir durch Feuerwehrsirenen, Nachrichten, Zeitungsberichte oder eigene Betroffenheit von Brandereignissen Kenntnis nehmen.
Brände bedrohen die Gesundheit und das Leben von Beschäftigten und Kunden. Deshalb fordert das Arbeitschutzrecht von Arbeitgebern entsprechende Sicherheitsvorkehrungen .
Regelmäßig werden durch Brände aber auch Betriebsmittel und Gebäude beschädigt oder gar zerstört. Das kann verheerende Auswirkungen auf einen Betrieb haben.
Brandschutzhelfer können das Risiko eines Brandes ganz erheblich reduzieren und im Falle eines Falles ein Feuer schnell und effektiv bekämpfen.
Räumungsbeauftragte sorgen für eine sichere und zügige Evakuierung von Personen aus einem Gefahrenbereich.
Ort
Datum
Dauer
Kosten
Rheine
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
09.03.2021
13.04.2021
25.06.2021
17.08.2021
24.09.2021
1 Tag
1 Tag
1 Tag
1 Tag
1 Tag
180/214€ (zzgl./incl. MwSt)
180/214€ (zzgl./incl. MwSt)
150/178€ (zzgl./incl. MwSt)
180/214€ (zzgl./incl. MwSt)
150/178€ (zzgl./incl. MwSt)
Inhalte der Fortbildung
- Grundwissen und vorbeugender Brandschutz
- Betriebliche Brandschutzorganisation und Brandschutzpläne
- Wirksame Gefahren bei Brände durch Atemgifte, Wärmestrahlung und mechanischer Gefahren
- Verhalten im Alarm- und Brandfall
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschern und Löschmitteln
Praktischer Teil
- Handhabung von verschiedenen Feuerlöschern und Löschmitteln
- Löschtaktik und Situationseinschätzung
- Wirkweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Besonderheiten bei der Brandbekämpfung (Fett, Metalle, Druckgasflaschen, elektrische Anlagen...)
- Feuerlöschübung mit unterschiedlichen Löschmitteln
- Realitätsnahe Räumungsübung einer Arbeitsstätte unter Anwendung von Disconebel (statt gefährlichem Brandrauchgas)
An wen richtet sich die Fortbildung
- Führungskräfte
- Sicherheitsbeauftragte
- Beschäftigte
- arbeitsuchende Menschen (Verbesserung der Qualifikation)
Ihre Vorteile als...
Arbeitgeber und Führungskräfte
- Persönliche und betriebliche Rechtssicherheit gegenüber Gesetzgeber, BG und Versicherer
- Verbesserte Sicherheit und Schutz der Beschäftigten, Kunden und Besucher
- Risikominimierung von Produktionsausfällen durch Feuer und Brandrauch
- Qualifizierte Beschäftigte fühlen sich für die Unternehmensicherheit verantwortlich
- Imagegewinn beim Personal, in Politik und Gesellschaft
Arbeitnehmer
- Anerkennung im Betrieb
- mehr Verantwortung
- höhere Arbeitsplatzsicherheit
Arbeitsuchende
- arbeitsuchende verbessern ihre Chancen auf einen Job da sie bereits für Arbeitgeber erforderliche Qualifikationen besitzen
- Sie sind bereits Brandschutzhelfer und können mit dafür sorgen, dass im Brandfall ein Feuer schneller gelöscht und größerer Schaden vermieden wird.
- Sie sind bereits Räumungshelfer und können im Ernstfall helfen, andere Menschen im Betrieb in Sicherheit zu bringen.
Häufige Fragen
Die Pflicht, Brandschutzhelfer vorzuweisen, ergibt sich für Arbeitgeber u.a. aus §12 des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2.
Die Qualifikation zum Brandschutzhelfer und Räumungsbeauftragten kann jeder erlangen. Vorausstzung zur Bestellung ist eine Ausbildung nach Vorgaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Soweit keine besondere Brandgefahr vorhanden ist, haben sich ca. 5 % der Beschäftigten als ausreichend erwiesen. Bei höherer Brandgefährdung , der Anwesenheit großer Personenmengen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein. Die ausreichende Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die gesamte Übung findet unter kontrollierten Bedingungen statt.
Unser Übungsgerät mit dem wir Feuer unterschiedlicher Größen und Ausbreitung brennen lassen, funktioniert mit Gas. Die Gasmenge und Brenndauer wird elektronisch gesteuert. Über einen "Nothaltknopf" kann eine Brandsimulation jederzeit und sofort unterbrochen werden. Für Fettbrände und Druckgasflaschen"explosion" werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen installiert.
Bei dem Übungsteil "Gebäuderäumung" setzen wir eine Disco-Nebelmaschine ein. Dabei werden Räume in unterschiedlicher stärke vernebelt. Die Räumung findet immer unter Anleitung eines fach- und ortskundigen Trainers statt. Ein Abbruch und Ausweichen in einen rauchfreien Raum ist jederzeit möglich.
Ja. Jeder Teilnehmer und Teilnehmerin erhält nach bestandenem Abschlusstest ein persönliches Zertifikat. Darauf sind auch alle Lehrgangsinhalte nachvollziehbar beschrieben.
Zudem erhält der Arbeitgeber einen detailierten Ausbildungplan, z.B. als Nachweis für die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht.
Die Fortbildung um 8:30 Uhr und endet gegen 16 Uhr.
Jeder Teilnehmer erhält einen Schreibblock, Schulungsunterlagen, sowie einen Kugelschreiber.
Während der Fortbildungszeit erhalten Sie ein Vor- und Nachmittagssnack, ein 3-Gänge Mittagsmenue sowie Kaffee, Tee und Kaltgetränke. Alles kostenlos für Sie.
Übernachten können Sie in Hotels in in der Nähe unserer Schulungsstätte. Die in unserer Hotelliste empfohlenen Häuser haben wir persönlich begutachtet. Sie können wählen zwischen 2** bis 5** Hotels, Hotelschiffen, Appartements oder Ferienhäuser. Sogar eine Jugendherberge ist zu Fuss erreichbar.
Die "Bremer Schlachte" und die Innenstadt erreicht man zu Fuß in etwa 15 Minuten. Im 1/4 ist man mit der Tram in 10 Minuten.
Herzlich willkommen in Bremen
