Die Pflicht für Führungskräfte im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Führungskräfte, im Besonderen der ersten und zweiten Führungsebene, nehmen oftmals keine operativen Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz wahr. Der Bereich „gehört halt“ zu ihrem Aufgabengebiet.
Dies schützt Sie jedoch nicht davor, auf Grund Ihrer Funktion für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, im rechtlichen Sinne verantwortlich zu sein – und zur Verantwortung gezogen zu werden.
Auf die Pflicht des Arbeitgebers, bzw. die ihn vertretende Führungskraft im Betrieb wird in mehreren Gesetzen und Rechtsverordnungen explizit hingewiesen. So z.B. im BGB § 618 (Pflicht zu Schutzmaßnahmen), BetrVG § 81 (Unterrichtungs- und Erörterungspflicht), BetrSichV § 1 (Qualifikation der Beschäftigten) oder in diversen Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Ort
Datum
Dauer
Kosten
Bremen
Bremen
Rheine
16.03.2023
09.082023
14.12.2023
1/2 Tag
1/2 Tag
1/2 Tag
280€ (zzgl. MwSt)
280€ (zzgl. MwSt)
280€ (zzgl. MwSt)
Inhalte der Fortbildung
- Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz im Spannungsfeld zu betriebswirtschaftlichen Erfolgen
- Rechtsgrundlagen, Verantwortung, Haftung und Sanktionen im Arbeitsschutz
- Die wichtigsten Führungsgrundsätze
- Führen und Arbeitsschutz organisieren
- Gefahren abwehren, Brandschutz, Notfallmanagement,
- Einsatz von Arbeitsmitteln, Manipulation von Maschinen und Anlagen
- Safety is Leadership
- Präventive Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilung
An wen richtet sich die Fortbildung
- Arbeitgeber
- Führungskräfte mit Personalverantwortung
- Betriebsräte
- arbeitsuchende Führungskräfte
Ihre Vorteile als...
Arbeitgeber und Führungskräfte
- Sie kennen Ihre Pflichten und Verantwortung im Arbeitsschutz und können persönliche und betriebliche Risiken besser einschätzen
- Sie können Ihre Mitarbeiter schützen und ihr sicherheitsgerechte und gesundheitsfördernde Verhalten positiv beeinflussen
- Sie vermindern das Risiko betrieblicher Störfälle
Arbeitnehmer
Arbeitssuchende
- Diese Weiterbildung kann Ihre persönlichen Chancen bei der arbeitssuche deutlich verbessern
Häufige Fragen
Ja. Jeder Teilnehmer und Teilnehmerin erhält ein persönliches Zertifikat. Darauf sind auch alle Lehrgangsinhalte nachvollziehbar beschrieben.
Zudem erhält der Arbeitgeber einen detailierten Seminarplan, z.B. als Nachweis für die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht.
Die Fortbildung beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr.
Jeder Teilnehmer erhält einen Schreibblock, Schulungsunterlagen, sowie einen Kugelschreiber.
Während der Fortbildungszeit erhalten Sie einen Vor- und Nachmittagssnack, ein 3-Gänge Mittagsmenue sowie Kaffee, Tee und Kaltgetränke.
Übernachten können Sie in Hotels in in der Nähe unserer Schulungsstätte. Die in unserer Hotelliste empfohlenen Häuser haben wir persönlich begutachtet. Sie können wählen zwischen 2** bis 5** Hotels, Hotelschiffen, Appartements oder Ferienhäuser. Sogar eine Jugendherberge ist zu Fuss erreichbar.
Die "Bremer Schlachte" und die Innenstadt erreicht man zu Fuß in etwa 15 Minuten. Im 1/4 ist man mit der Tram in 10 Minuten.
Herzlich willkommen in Bremen