Zielgruppe:
- Personen, die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb erfüllen sollen
- Personen, die ihre berufliche Qualifikation verbessern wollen
- Interessierte am Arbeitsschutz
Lehrgangsziel:
Teilnehmer erlangen die Qualifikation, Ihren Arbeitgeber und Vorgesetzten bei der Reduzierung von Arbeitsunfällen und dem erkennen von Unfallgefahren zu unterstützen.
Am Ende des Tages können sie dazu beitragen auch die Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen zu verbessern. Sie können Ihre Vorgesetzten und Ihre Kolleginnen und Kollegen in Fragen des täglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz kompetent beraten und unterstützen. Sie können ihre Kollegen und Kolleginnen besser motivieren Sicher zu Arbeiten. Sie kennen die wichtigsten Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen und Vorschriften zum Arbeitsschutz. Und Sie wissen wo Sie welche Informationen abrufen können.
Sicherheitsbeauftragte können erheblichen Einfluss auf die Arbeitssicherheit im Betrieb nehmen.
Information für Arbeitgeber
Unternehmer die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen sind gemäß Sozialgesetzbuch (§22) verpflichtet Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
Seit Oktober gilt die neue DGUV Vorschrift 1. Sie regelt die Grundlagen der Prävention – z.B. wie sich die Zahl der Sicherheitsbeauftragten berechnet. In diesem Punkt gab es Änderungen, die Unternehmer prüfen sollten.
Anzahl der Sicherheitsbeauftragen im Betrieb ergibt sich aus
- Unfall und Gesundheitsgefahren im Unternehmen
- Räumlicher Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Zeitlicher Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Fachlicher Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Anzahl der Beschäftigten
Allerdings ersetzen sie nicht die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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14 und 15.12.2016 / SibeG 2
Termine/ Seminar-Nr: | ||
Ort: | Bremen oder als Inhouse-Schulung | |
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Kosten: | 415€ zzgl.MwSt., incl. Mahlzeiten/Getränke | |
Teilnahmenachweis: | Zertifikat |
Ihr